Vorgerichtliches Inkasso

Einziehung von Forderungen und von Forderungspaketen ab 5.000 €

Aktenanlage / Prüfung
kundenerhaltende Mahnung
Telefoninkasso
Ratenzahlungsabkommen
Lastschriftenmanagement
Zahlungsvergleiche
ohne Kostenrisiko

Das vorgerichtliche Inkasso eignet sich aus- schließlich für die fällige und unbestrittene, aber unbezahlte Forderung.

Sie haben für eine Leistung an den Vertragspart- ner bzw. Schuldner eine Rechnung gestellt oder aus sonstigem Grund die Zahlung eines Geldbetrages geltend gemacht. Der Schuldner reagiert weder auf Zahlungserinnerungen noch auf Mahnungen. Ohne Angabe von Gründen wird nicht gezahlt. Oder Sie werden mit Ausreden hingehalten. Ihre Forderung wird nicht ernsthaft in Frage gestellt.

Nach zwei bis drei Monaten sollten Sie die Forderung zum vorgerichtlichen Inkasso geben, um einer negativen Entwicklung der finanziellen Situation des Schuldners und den Anssprüchen anderer Gläubiger zuvor zu kommen.

Häufig reicht schon ein Anschreiben unseres Unternehmens, um den Schuldner zur Zahlung oder zumindest zur Ratenzahlung zu bewegen.

Andernfalls veranlassen ständige Erinnerungen und Druck den Schuldner, zu zahlen oder zu- mindest eine Ratenzahlungsvereinbarung einzuhalten.

Je nach Zahlung des Schuldners erhalten Sie die anteilige oder volle Forderung.

Für Sie entstehen keine Kosten.

Der Auftrag kann auf das vorgerichtliche Inkasso beschränkt werden.

Weitere individuelle Fragen beantworten wir gerne.

Ihr Serviceteam NORDOST INKASSO.